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  3. Bestell- und EK- Bedingungen

Bestell- und EK- Bedingungen (Deutschland)
(Stand: 1. Quartal 2025)

Maßgebende Bedingungen

Diese Bestellbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an; es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Weder eine vorbehaltlose Annahme von Lieferung oder Leistungen noch die vorbehaltlose Zahlung von Rechnungen des Lieferanten gilt als Anerkennung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, sowie der Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

Unsere Bestellbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen des Lieferanten an Beier Distribution GmbH bis diese Bestellbedingungen durch neue Beier Distribution GmbH Bestellbedingungen ersetzt werden.

Bestellung, Versand, Verpackung

Rahmenverträge, Bestellungen und Lieferabrufe sowie ihre Annahme, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Eine vertraglich vereinbarte Schriftform gilt auch bei elektronischer Form als erfüllt.

Lieferabrufe sind verbindlich, wenn der Lieferant nicht spätestens innerhalb 24 Stunden seit Zugang widerspricht.

Beier Distribution GmbH kann im Rahmen von zumutbaren Änderungen der Vertragsgegenstände bezüglich Konstruktion, Leistung und Liefertermin vornehmen. Dabei sind die Auswirkungen hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten sowie der Liefertermine von den Parteien angemessen einvernehmlich zu regeln.

Die Vertragsgegenstände müssen ordnungsgemäß gepackt, verpackt und unter Beachtung der handelsüblichen Sorgfalt für Transport und Lagerung vorbereitet werden. Der Lieferant hat, soweit möglich, wieder verwendbare Verpackungsmaterialien zu verwenden. Lieferungen müssen Packzettel, Frachtbrief, Versandschein und alle sonstigen Begleitpapiere enthalten.

Erfüllungsort ist der jeweilige Ort, an den die Vertragsgegenstände auftragsgemäß zu liefern sind. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Lieferanten. Die Sachgefahr bleibt bis zur Annahme der Lieferung oder Leistung durch Beier Distribution GmbH oder von Beier Distribution GmbH Beauftragten an dem Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern ist, beim Lieferanten.

Die Vertragsgegenstände werden unmittelbar nach Ablieferung Eigentum von Beier Distribution GmbH.

Lieferung und Termine

Vereinbarte Liefertermine und Fristen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung der Liefertermine oder der Liederfristen ist der Eingang der Vertragsgegenstände bei Beier Distribution GmbH. Ist nicht „frei Werk“ vereinbart, hat der Lieferant die Vertragsgegenstände für Verladung und Versand rechtzeitig bereit zu stellen.

Bei Verzug des Lieferanten mit einem Liefertermin ist Beier Distribution GmbH berechtigt, für jeden angefangenen Werktag der Verzögerung eine Vertragsstrafe von 0,2% vom Bestellwert, jedoch höchstens 10% des Bestellwertes zu verlangen, soweit der Lieferant nicht nachweist, dass der tatsächlich entstandene Schaden niedriger ist. Weitergehende oder andere gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt, eine Vertragsstrafe ist hierauf anzurechnen.

Erkennt der Lieferant, dass die Liefertermine nicht eingehalten werden können, hat er dies Beier Distribution GmbH unverzüglich unter Angabe der Gründe und der Dauer der Verzögerung mitzuteilen. Der Lieferant verpflichtet sich, auf eigene Kosten alle erforderlichen Gegenmaßnahmen zur Verhinderung eines Verzugs sowie zur Verminderung eventueller Verzugsfolgen zu treffen. Unbeschadet hiervon bleiben die Ansprüche wegen Lieferverzug.

Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung enthält keinen Verzicht auf die Beier Distribution GmbH zustehenden Ersatzansprüche.

Bei Anlieferung der Vertragsgegenstände vor dem vereinbarten Termin ist Beier nicht verpflichtet, diese anzunehmen und dazu berechtigt, diese auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagert Beier Distribution GmbH die Ware bis zum Liefertermin auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Beier Distribution GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Mehrmengen von Vertragsprodukten anzunehmen. Beier Distribution GmbH behält das Recht vor, überschüssige Lieferungen auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden. Teillieferung akzeptiert Beier nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Bei vereinbarten Teilsendungen ist die verbleibende Restmenge vom Lieferanten aufzulisten.

Der Lieferant ist verpflichtet einen sog. Ursprungsnachweis der Vertragsgegenstände zu führen, d. h. der Lieferant muss Beier Distribution GmbH sowohl die benötigte Erklärung über den handels- und präferenzrechtlichen Ursprung der Ware rechtzeitig zuleiten, als auch einen Ursprungswechsel unverzüglich und unaufgefordert anzeigen, Gegebenenfalls hat der Lieferant seine Angaben zum Warenursprung mittels eines von seiner Zollstelle bestätigten Auskunftsblattes nachzuweisen. Kommt der Lieferant dieser Pflicht nicht nach, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden. 

Preise

Die Preise sind Festpreise „frei Werk verzollt“ (gemäß Incoterm 2000) einschließlich Verpackung.

Kosten für Verpackung, Fracht und Transport bis zur von Beier Distribution GmbH angegebenen Versandanschrift bzw. Verarbeitungsstelle sind in diesen Preisen enthalten. Sind die Preise bei Bestellung noch nicht festgelegt, müssen diese bei Annahme angegeben und von Beier Distribution GmbH vor der Lieferung genehmigt werden. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt.

Zahlung

Die Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßer Erbringung von Lieferung oder Leistung 30 Tage 4% Skonto bzw. 60 Tage rein netto.

Bei verfrühten Lieferungen richtet sich die Fälligkeit der Zahlung nach dem vereinbarten Liefertermin. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Die Rechnungen müssen die Versandanschrift, Lieferantennummer, Nummer und Datum der Bestellung bzw. des Einkaufsabschlusses, Nummer und Datum des Lieferscheines, Menge und Artikelnummer, sowie den vereinbarten Preis enthalten.

Beier Distribution GmbH stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte im gesetzlichen Umfang zu. Bei mangelhafter Lieferung ist Beier berechtigt, die Zahlung der Rechnung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Lieferung zurückzuhalten. Wenn und soweit Zahlungen für fehlerhafte Lieferungen bereits geleistet worden sind, ist Beier Distribution GmbH berechtigt, bis zur Höhe dieser geleisteten Zahlungen andere fällige Zahlungen zurückzuhalten.

Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Beier Distribution GmbH nicht berechtigt, seine Forderungen gegenüber Beier Distribution GmbH an Dritte abzutreten. Liefert der Lieferant unter verlängertem Eigentumsvorbehalt eines Dritten stehende Waren, gilt die Zustimmung von Beier Distribution GmbH hiermit als erteilt. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

Qualität

Der Lieferant hat für seine Lieferung den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik, die Sicherheitsvorschriften und vereinbarten technischen Daten einzuhalten.

Beier wird unverzüglich nach Eingang der Lieferung eine Identitäts- und Mengenprüfung vornehmen, sowie die Lieferung auf offensichtliche Transportschäden prüfen. Entdeckt Beier Distribution GmbH hierbei einen Mangel, wird Beier Distribution GmbH diesen dem Lieferanten anzeigen. Hierbei nicht entdeckte Mängel wird Beier Distribution GmbH dem Lieferanten in angemessener Frist nachdem sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, anzeigen. Der Lieferant verzichtet insofern auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

Ersatzpflicht

Der Lieferant verpflichtet sich, die Ersatzteilversorgung für mindestens 15 Jahre nach Auslauf sicherzustellen. Verschrottungen von Werkzeugen und Vorrichtungen bedürfen auch nach diesem Zeitraum unserer ausdrücklichen Zustimmung. 

Mängelhaftung

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Sachmängelhaftung finden Anwendung, soweit nicht nachfolgend anders geregelt.

Die Reklamation eines Mangels gilt als Aufforderung zur unverzüglichen Nacherfüllung. Beier Distribution GmbH hat das Recht die Art der Nacherfüllung zu wählen, soweit keine Wahl erfolgt, grundsätzlich die Lieferung einer mangelfreien Sache zu erfolgen hat.

Ist die Nacherfüllung dem Lieferanten unmöglich oder kommt er der Aufforderung zur Nacherfüllung nicht unverzüglich nach, ist Beier Distribution GmbH in dringenden Fällen berechtigt, die Mängel auf Kosten des Lieferanten selbst zu beheben oder durch einen Dritten beheben zu lassen.

Bei fehlerhaften Teilen, die sich bereits bei Kunden von Beier Distribution GmbH befinden, gilt eine Nacherfüllung durch den Lieferanten als unmöglich. Diese wird ersatzweise durch den Kunden oder durch Beauftragte Dritte vorgenommen. Der Lieferant verpflichtet sich, in diesem Fall die gegenüber Beier Distribution GmbH geltend gemachten und angefallenen Kosten zu ersetzen.

Entstehen Beier Distribution GmbH infolge der mangelhaften Lieferung Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für Aussortierung und Prüfen, oder hatte Beier Distribution GmbH solche Kosten im Verhältnis zum Kunden zu tragen, so hat der Lieferant diese zu ersetzen.

Die Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten ab Verkauf der Ware durch Beier Distribution GmbH, soweit das Gesetz keine anderen Fristen vorsieht.

Wird an ein anderes Unternehmen oder an einen weiteren durch Beier Distribution GmbH eingeschalteten Lieferanten geliefert, ist dieser berechtigt, Sachmängelhaftungsansprüche im Namen von Beier gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen.

Nimmt Beier Distribution GmbH ein von Beier hergestelltes oder verkauftes Erzeugnis zurück oder wurde der Kaufpreis gegenüber Beier Distribution GmbH gemindert oder wurde Beier Distribution GmbH in sonstiger Weise in Anspruch genommen und ist dies auf einen Mangel des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes zurückzuführen, behält Beier Distribution GmbH sich in den Rückgriff gegen den Lieferanten vor. Dieser Anspruch auf Rückgriff verjährt frühestens 2 Monate nachdem Beier Distribution GmbH den Anspruch gegenüber seinem Kunden erfüllt hat, spätestens jedoch 5 Jahre nach Lieferung des Lieferanten an Beier Distribution GmbH.

Zeigt sich innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, es sei denn dies ist mit Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Haftung und Rückruf

Wird Beier Distribution GmbH auf Schadensersatz in Anspruch genommen, ist der Lieferant verpflichtet, Beier Distribution GmbH von derartigen Ansprüchen auf erstes Anfordern freizustellen, soweit die Ursache im Herrschafts- und Organisationsbereich des Lieferanten gesetzt ist, insbesondere durch einen Mangel des von ihm gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht wurde, und er im Außenverhältnis selbst haften würde.

Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle um Sinne des Absatzes 1. ist der Lieferant auch verpflichtet etwaige Kosten und Aufwendungen, insbesondere Material-, Ein-, Ausbau-, Arbeits-, Prüfungs- und Transportkosten zu erstatten, die sich im Zusammenhang mit einer durchgeführten Austauschmaßnahme ergeben. Beier wird den Lieferanten über Inhalt und Umfang der Maßnahme, soweit möglich und zumutbar, unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Der Lieferant ist verpflichtet, sich gegen Risiken aus der Produkthaftung einschließlich des Rückrufrisikos in angemessener Höhe zu versichern und Beier auf Verlangen die Versicherungspolice zur Einsicht vorzulegen.

Der Lieferant haftet auch für alle von ihm gelieferten, von ihm hergestellten Vertragsgegenstände oder von Teilen hiervon. Der Lieferant ist für seine Erfüllungsgehilfen und Vertreter, insbesondere Unterlieferanten, im gleichen Umfang haftbar wie für sein eigenes Verschulden.

Der Lieferant garantiert, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung des Vertragsgegenstandes keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird Beier von einem dritten diesbezüglich in Anspruch genommen, stellt der Lieferant Beier auf erstes Anfordern von solchen Ansprüchen frei. Die Verjährungsfrist für diesen Anspruch beträgt 10 Jahre ab Lieferung.

Nutzungsrechte

Der Lieferant gewährt Beier Distribution GmbH des nicht ausschließliche, übertragbare, örtlich und zeitlich unbegrenzte Recht, gewerbliche Schutzrechte des Lieferanten, die in das Vertragsprodukt eingeflossen sind, zu nutzen. Der Lieferant räumt Beier Distribution GmbH dieses Nutzungsrecht auch an Software, die zum Vertragsprodukt gehört, einschließlich zugehöriger Dokumentation, neben dem Recht zur Nutzung gemäß § 96a ff    UrhG ein. Sicherungskopien dürfen erstellt werden. 

Überlassene Werkzeuge, Fertigungsmittel

Modelle, Matrizen, Schablonen, Muster, Werkzeuge, Probestücke, Zeichnungen, Software und sämtliche im sonstigen Produktionsprozess verwendeten Fertigungsmittel die dem Lieferanten von Beier Distribution GmbH zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum von Beier Distribution GmbH. Fertigungsmittel, die vom Lieferanten angeschafft oder hergestellt und von Beier Distribution GmbH bezahlt oder über einen Teilepreis amortisiert werden, sind mit Anschaffung oder Herstellung Eigentum von Beier Distribution GmbH. Diese dürfen weder für Lieferungen an Dritte noch für andere Zwecke als die Lieferung an Beier Distribution GmbH ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Beier Distribution GmbH verwendet werden.

Der Lieferant ist verpflichtet, diese Gegenstände als Eigentum Beier Distribution GmbH zu kennzeichnen und mit Sorgfalt zu behandeln und auf seine Kosten für deren Wartung sowie für Ersatz zu sorgen. Der Lieferant muss diese Gegenstände zu ihrem Rückkaufswert in seine Betriebshaftpflicht- und Feuerversicherung aufnehmen.

Beier Distribution GmbH ist berechtigt, vom Lieferanten ohne Angabe von Gründen die Herausgabe dieser Fertigungsmittel und notwendigen Dokumentationen jederzeit zu verlangen.

Sicherheit/ Umwelt/ Gefahrstoffe

Der Lieferant ist verpflichtet, bei seinen Lieferungen und Leistungen die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen zur Sicherheit und Umwelt in jeweils gültiger Form zu beachten. Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um einen Stoff oder eine Zubereitung, der im Sinne der Gefahrstoffverordnung gefährliche Eigenschaften besitzt bzw. diese erst beim Umgang entstehen, dann ist Beier hinsichtlich der zu beachtenden Schutzvorschriften schriftlich zu informieren. Hierbei sind die Art der Anwendung und die örtlichen Voraussetzungen individuell zu berücksichtigen.

Einschalten von Subunternehmen

Die Einschaltung von Subunternehmen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beier Distribution GmbH gestattet.

Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Parteien für die Dauer

der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihrer Leistungspflicht. Ist die Störung von nicht unerheblicher Dauer oder der Bedarf von Beier infolge der Störung erheblich gemindert, ist Beier Distribution GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Geheimhaltung

 Der Lieferant verpflichtet sich, alle geschäftlichen oder technischen Unterlagen, Informationen und Daten, die ihm im Laufe oder gelegentlich der vertraglichen Zusammenarbeit von Beier Distribution GmbH zugänglich gemacht worden sind, vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben, nur für die Zwecke der Erfüllung des Vertrages zu verwenden und nur solchen Personen und Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, die zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages davon Kenntnis erlangen müssen. Dies gilt nicht soweit es sich nachweislich um Offenkundiges handelt.

Der Lieferant darf ihm bekannt gewordene Einzelheiten über den Geschäftsbetrieb von Beier während der Zeit der vertraglichen Beziehungen und danach weder selbst nutzen, noch an Dritte weitergeben.

Der Lieferant darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beier Distribution GmbH mit der Geschäftsverbindung der Parteien werben. Der Lieferant verpflichtet sich, den Firmennamen oder die Marke von Beier Distribution GmbH nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung Beier Distribution GmbH zu verwenden.

Unterlieferanten / Subunternehmer sind gleichem Umfang zu verpflichten.

Allgemeine Bestimmungen

Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Vertragspartners beantragt, ist der andere Vertragspartner berechtigt für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des einheitlichen UN-Kaufrechts.

Der Gerichtsstand ist nach Wahl von Beier Distribution GmbH, Coburg. Die Vertragssprache ist deutsch.

Sollten eine der Bestimmungen dieser Bedingungen und die betroffenen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine dem geschäftlichen Nutzen soweit als möglich entsprechende ähnliche Regelung ersetzen.

 

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